Vertreterversammlung: Modernisierte Satzung für die Mülheimer Wohnungsbau eG beschlossen

Die Vertreterversammlung der Mülheimer Wohnungsbau eG am 17. Juni 2019 brachte dieses Mal eine besondere Aufgabe für die Vertreterinnen und Vertreter mit sich: Das „Parlament“ der Wohnungsgenossenschaft prüfte und verabschiedete eine modernisierte Satzung.

75 Vertreterinnen und Vertreter der Mülheimer Wohnungsbau eG werden von den über 9.000 Mitgliedern entsandt. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Genossenschaft, Theodor Damann, leitete die Veranstaltung und wurde für seine 25-jährige Mitgliedschaft im Aufsichtsrat geehrt. Auf der Tagesordnung standen unter anderem ein ausführlicher Bericht des Vorstands über die Lage der Genossenschaft, die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und die Wahl von vier Aufsichtsratsmitgliedern.

Die Wirtschaftslage gut: Die Genossenschaft konnte einen Jahresüberschuss von 1,952 Millionen Euro erwirtschaften und investierte im Jahr 2018 über 9,2 Millionen Euro in Modernisierung und Instandhaltung ihres Immobilienbestandes. Das entspricht 27,64 Euro je Quadratmeter. Erneut für eine Dauer von drei Jahren in den MWB-Aufsichtsrat gewählt wurden die turnusmäßig aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden Mitglieder Martina Ellerwald, Ulrich Ernst, Andreas Schmidt und Werner Weskamp.

Markanter Tagesordnungspunkt der diesjährigen Veranstaltung war insbesondere die Modernisierung der Satzung der Mülheimer Wohnungsbau eG: Die Wohnungsbaugenossenschaft hatte sie zuletzt im Jahr 2012 überarbeitet – Anlass war damals die durch den Bundestag unternommene Reform des Genossenschaftsgesetzes. In den vergangenen Monaten hatte nun der MWB-Vorstand Vorschläge erarbeitet, an welchen Stellen die Satzung zeitgemäß angepasst werden sollte. Der MWB-Aufsichtsrat hatte diese bereits geprüft und legte sie nun der Vertreterversammlung vor.

Durch die Änderungen werden insbesondere bestimmte Abläufe im genossenschaftlichen Miteinander vereinfacht oder vereinheitlicht: So werden die Kündigungsfristen für die Mitgliedschaft auf 6 Monate zum Jahresende festgeschrieben, und wer Mitglied wird, muss generell fünf statt drei Pflichtanteile erwerben. Auch zum Thema Compliance, also zum angemessenen und fairen geschäftlichen Verhalten, werden klarer formulierte Regelungen getroffen. Daneben enthielten die Vorschläge der Arbeitsgruppe zahlreiche weitere Anpassungen, welche dem Beschlussheft als umfangreicher Anhang beigefügt wurden. Die Vertreterversammlung nahm die vorgeschlagenen Änderungen vor.

„Wenn die Vertreterversammlung das Parlament unserer Wohnungsbaugenossenschaft ist, dann ist die Satzung unsere Verfassung“, so der MWB-Vorstandsvorsitzende Frank Esser. „In weiten Teilen ist sie zeitlos, doch natürlich müssen bestimmte Inhalte auch ab und an den modernen Anforderungen angepasst werden.“ Esser dankte der Vertreterversammlung und dem Aufsichtsrat für ihre Unterstützung: „Die enge Zusammenarbeit zwischen Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand ist ein wichtiger Teil des genossenschaftlichen Miteinanders.“