Unsere Maßnahmen und Ratschläge zu den Corona-Auswirkungen

Die Mülheimer Wohnungsbau eG (MWB) bittet ihre Mitglieder, Mieter, Kunden und Partner um Verständnis: Persönliche Besuche in der Hauptgeschäftsstelle sind zwar weiterhin, aber nur noch in dringenden Fällen oder nach telefonischer Absprache, möglich. Die Genossenschaft bittet zudem darum, Schriftstücke und Post in den Briefkasten am Eingang der Zentrale einzuwerfen, anstatt sie am Empfang den Mitarbeiterinnen zu überreichen.Besucher werden gebeten, nur noch einzeln einzutreten.

Mietausfälle werden individuell geprüft

Die Genossenschaft ist entschlossen, alle Mieter vor den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise zu schützen: Wer Verdienstausfälle verzeichnet und daher aktuell nicht die volle Miete zahlen kann, für den soll es Möglichkeiten zur Stundung geben. Kündigungen sollen in solchen Fällen zudem ausgeschlossen sein. "Niemand verliert aufgrund des Coronavirus seine Wohnung", betont der MWB-Vorstandsvorsitzende Frank Esser. "Wir bitten daher alle Mieterinnen und Mieter, bei denen es nun durch Verdienstausfälle finanziell zu knapp wird, sich für ein individuelles Gespräch mituns in Verbindung zu setzen.
 
Esser appeliert aber auch an die Fairness der Genossenschaftsmitglieder: "Wir sind auf Mieteinnahmen angewiesen, um die Genossenschaft zu erhalten. Wir können Mieten stunden und den Menschen Zeit einräumen. Aber erlassen können wir die Mieten nicht, wenn wir weiter aktionsfähig bleiben wollen." Auch gegenüber Handwerkern, Auftragnehmern und Partnern hat die MWB schließlich Zahlungsverpflichtungen, denen sie weiter zuverlässig
nachkommen wird.

Spielplätze bis auf weiteres geschlossen

Auch die MWB-Spielplätze sind jetzt geschlossen: Das geschieht auf Anordnung der Landesregierung, weil auch Spielplätze dem Erreger Covid-19 eine Gelegenheit bieten, auf weitere Menschen überzuwechseln. Die Genossenschaft bittet ihre Mitglieder und alle Bürger darum, die Spielplätze und Spielgeräte vorerst nicht mehr zu nutzen.

Mit den beschlossenen Maßnahmen will die MWB  ihren Teil dazu beitragen, dass das Corona-Virus in seiner Verbreitung gehemmt wird. „Aufmerksamkeit und Gelassenheit sind oberstes Gebot in der aktuellen Situation“, sagt MWB-Pressesprecher Andreas Winkler. „Aber wir wollen einen Beitrag dazu leisten, die Zahl von Neuansteckungen möglichst gering zu halten. Es ist unsere Pflicht, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Menschen, mit denen wir Geschäftskontakt haben, zu schützen.“

Geschäftsbetrieb läuft weiter

Die Arbeit in der Genossenschaft geht weiter: Telefonisch ist die MWB über die bekannten Rufnummern erreichbar. Die Service-Hotline ist die 0800 454 2000 sowie per E-Mail sind Vermietung und Kundenservice weiter erreichbar. Kontaktdaten zu allen Bereichen finden sich auf der Website www.mwb.info

„Auch wenn ein persönliches Treffen natürlich schöner ist, so haben wir die technische Infrastruktur, um auch ohne physischen Kontakt unsere Arbeit weiter zu machen“, so Andreas Winkler. „Unsere Handwerkerteams arbeiten weiter, zahlreiche Kolleginnen und Kollegen sind erst einmal im Homeoffice und die Teams in den Büros werden auf Schichtbetrieb umgestellt. Wenn ein Vorgang in dieser besonderen Lage einmal etwas länger dauert, bitten wir dafür um Verständnis.“

Wie es im Kampf gegen Corona weitergeht, lässt sich derzeit nur schwer beurteilen. Bei der MWB will man nun mindestens bis zum Ende der Osterferien abwarten und dann eine Neubewertung der Situation vornehmen.

„Wir wünschen allen eine gesunde und sorgenfreie Bewältigung dieser Krise und danken bereits jetzt für die Unterstützung“, so der MWB-Pressesprecher.

Unterstützung für Hilfsbedürftige und Senioren

Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen gehören zu Risikogruppen, für die das Coronavirus besonders gefährlich sein kann. Der MWB-Kundenservice und der Verein Mülheimer Nachbarschaft können den Kontakt zu freiwiligen Helfern vermitteln, die für Menschen aus diesen Risikogruppen beispielsweise Einkäufe tätigen und die Gefahr einer Ansteckung so erheblich verringern.

Mehr Infos über Hilfeleistungen für Senioren, Alleinstehende und hilfsbedürftige Menschen anbietet, lesen Sie hier.

Wohngeld im Zeitraum der Corona Pandemie (Stand 24.03.2020)

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 kommt es landesweit zu Einschränkungen des Publikumsverkehrs und von Erreichbarkeiten der Stadt-und Kreisverwaltungen sowie von städtischen Einrichtungen. Es wurden daher vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Änderungen mitgeteilt:

1. Bürgerinnen und Bürger können einen Wohngeldantrag online stellen

Über den Wohngeldrechner NRW („Wohngeldproberechner“) können Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden.

Link zur Online-Antragstellung: www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM

2. Wohngeld befristet auf drei Monate ohne Plausibiltätsprüfung

Werden Wohngeld(erhöhungs)anträge von Personen gestellt, die infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen durch COVID-19 beispielsweise

  • Kurzarbeitergeld bekommen
  • oder als geringfügig Beschäftigte ihre Minijobs, insbesondere in der Gastronomie (zumindest einstweilig), verloren haben,

wird empfohlen, diese Fälle ohne damit verbundene Plausibilitätsprüfung mit einem verkürzten Bewilligungszeitraum von drei Monaten zu bescheiden. Danach wäre ggf. ein neuer Wohngeldantrag zu stellen. Wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum nicht nur vorübergehend Veränderungen ergeben, ist über die Leistung des Wohngeldes von Amts wegen neu zu entscheiden.

3. Weiterleistungsanträge und Erstanträge

Auslaufende Bewilligungen, bei denen ein Weiterleistungsantrag vorliegt, können für zunächst drei Monate ohne weitere Prüfung der Einkommens- und persönlichen Verhältnisse der Antragsteller verlängert werden(„vorschussweise Zahlung“). Soweit im Nachhinein bei einer Neuberechnung die dann zustehende Wohngeldleistung geringer ist oder ganz entfällt, ist überzahltes Wohngeld zu erstatten. Entsprechendes gilt für Erstanträge.

4.Wohngeldstelle: Keine Beibehaltung des Dienstbetriebes möglich

Ist absehbar, dass der Dienstbetrieb in der Wohngeldstelle nicht aufrechterhaltenwerden (auch nicht per Home-Office), sei es ausnahmsweise zulässig, vor der Schließung alle am 31. März 2020 bzw. am 30. April 2020 auslaufenden Wohngeldbewilligungen auch ohne Antrag bis zum 30. Juni 2020 bzw. 31. Juli 2020 zu verlängern.