Umsatzsteuersenkung hat keine Auswirkung auf Wohnungsmieten

Im Rahmen ihres Corona-Konjunkturpakets hat die Bundesregierung – befristet für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 – die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 Prozent auf 16 Prozent und des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent auf 5 Prozent beschlossen. Die Mülheimer Wohnungsbaugenossenschaft (MWB) begrüßt diesen Schritt und sieht ihn als wichtige Unterstützung für Handel und Handwerk. „Wir wollen auch in der Krise weiter beauftragen und investieren, und wir wissen von vielen Handwerksunternehmen, dass sie sich von der Umsatzsteuersenkung eine bessere Auftragslage und mehr wirtschaftliche Chancen erhoffen“, so der MWB-Vorstandsvorsitzende Frank Esser.

Mieten für Wohnraum sind von der Umsatzsteuer nicht betroffen, sodass sich für die Wohnungsmieter der Genossenschaft auch nichts ändern wird. Allerdings werden Mieter von Gewerbeflächen und Garagen nun bis auf Weiteres eine entsprechend der Umsatzsteuersenkung verringerte Miete zahlen.

Alle MWB-Mieter, die aufgrund der Corona-Belastung in finanzielle Nöte geraten sind, sollten für ein Beratungsgespräch Kontakt mit der MWB aufnehmen. Niemand soll aufgrund der Coronakrise seine Wohnung verlieren.

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